MwSt-Umstellung im FGB-Shop abgeschlossen
Ausweisung erfolgt jetzt wieder mit 19% – bei Büchern und Zeitschriften mit 7% MwSt.
Grundsätzlich gilt: Der Zeitpunkt der Leistungserbringung ist maßgeblich.
Für die Umsatzsteuerberechnung zählt einzig und allein das Datum der Leistungserbringung.
Erst wenn der Kunde über einen Gegenstand verfügen kann bzw. der Gegenstand versendet wird,
gilt die Lieferung mit Beginn des Versandes als ausgeführt.
Beispiel:
Kunde Max Mustermann bestellte am 2. Juli 2020 eine Lokomotive für 1000,00 Euro inkl. 16% MwSt.
Als Liefertermin war Anfang Dezember 2020 geplant.
Aufgrund von Lieferengpässen wird die Lokomotive aber erst Mitte Januar 2021 ausgeliefert (=Datum der Leistungserbringung).
Die Lok wird daher mit 19% Mwst. versteuert.
Bekommt nun unserer Kunde das Modell teurer als geplant?
NEIN – unser Vorbestellpreis bleibt gültig – allerdings muß auf der Rechnung die MwSt in Höhe von 19% ausgewiesen werden.
Die Differenz der Umsatzsteuer wird von uns übernommen.
Damit bedanken wir uns für die zahlreichen Vorbestellungen und Ihr Vertrauen.
Ihr FGB-Team
Fazit:
„Blinder Aktionismus“? oder „Außer Spesen nichts gewesen“?
Aus meiner Sicht:
Die Aktion einer so kurzzeitigen Absenkung der Mehrwertsteuer hat für unseren Handel mehr Arbeit als Nutzen gebracht.